Wildbrethygiene

Informationen zu Monitoring-Programmen, Symptomen, Krankheitsverlauf und Gefahren sowie Hinweise für Jäger … 

Nach einem weiteren positiven ASP-Fall in Westpolen am 21.01.2020 ist die anzeigepflichtige Tierseuche auf eine Entfernung von nur noch ca. 12 km zur deutschen Grenze herangerückt. Das aktuelle Geschehen sowie eine Risikobewertung zur Einschleppung der ASP nach Deutschland kann auf der Homepage des FLI eingesehen werden.

Die Aujeszkysche Krankheit (AK), auch Pseudowut genannt, ist eine Viruserkrankung, die vorrangig bei Schweinen auftritt und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. AK ist anzeigepflichtig!

Deutschland gilt seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen. Untersuchungen zeigen  jedoch, dass AK bei Wildschweinen in vielen Bundesländern vorkommt, regional konnten bei bis zu 30 % der untersuchten Tiere Antikörper nachgewiesen werden. Der Krankheitsverlauf beim Schwarzwild ist oft unauffällig, die Tiere wirken gesund, sind aber latent infiziert. Eine landesweite Überwachung der Schwarzwildbestände auf AK erfolgt im Rahmen des Schweinepest-Monitorings.

Die Aujeszkysche Krankheit befällt aber nicht nur Schweine, sondern auch Wiederkäuer sowie Hunde und Katzen. Für Hunde und Katzen ist eine Infektion immer tödlich, es gibt keine Impfmöglichkeit. Die Ansteckung erfolgt überwiegend über Blut- / Schleimkontakt oder über Nahrungsaufnahme. Die Inkubationszeit liegt bei 2 bis 9 Tagen. Bisher wurden nur wenige Fälle von an AK erkrankten Jagdhunden bekannt. Auch wenn andere Risiken für Jagdhunde deutlich höher sind, sollte das Risiko einer Infektion eines an Schwarzwild jagenden Hundes nicht unterschätzt werden.

Was müssen Jäger beachten?

  • Unmittelbare Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen auf das Notwendige beschränken.
  • Keinen rohen Aufbruch von Schwarzwild an Hunde verfüttern. Hunde vom Streckenplatz bzw. beim Aufbrechen fernhalten. Möglichst kein Beuteln der erlegten Stücke.
  • Bei Infektionsverdacht unbedingt Tierarzt konsultieren und das Veterinäramt informieren (Juckreiz, Wesensveränderung, keine Futteraufnahme, Erbrechen, Lähmungserscheinungen usw.).
Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, beachten?
  • Konsequente Hygiene auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.
  • Kein Kontakt Jagdhund/Stall. Nicht mit Jagdbekleidung in den Stall gehen.
  • Kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen. Besondere Vorsicht beim Zerwirken/Entsorgen der nicht verwertbaren Reste.
  • Alles, was mit der Jagd zu tun hat, hat im Schweinestall nichts zu suchen!
  • Nehmen Sie bereits bei Verdacht einer Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt bzw. Veterinäramt auf!

Merkblatt

Das neue Lebensmittelhygienerecht der EU brachte auch einige Änderungen für die Jäger mit sich! Die Vorschriften umfassen alle Stufen der Lebensmittel­herstellung und -vermarktung. Dies ist Voraussetzung für ein hohes Niveau der Lebensmittel­sicherheit im Sinn des Verbraucher­schutzes.

Unter Wildbret­hygiene werden alle Maßnahmen verstanden, die notwendig sind, um die Genusstauglichkeit des Wildbrets von Haar und Federwild für den Menschen zu gewährleisten.

Jeder Jäger, der Wildbret in den Verkehr bringt, ist ein Lebens­mittel­unternehmer und für die Qualität und gesund­heitliche Unbedenk­lichkeit des „Produktes“ verantwortlich.

Der Jäger hat eine Sonderstellung: Er ist Fleisch­kontrolleur und -vermarkter in einer Person. Er kann rechtlich belangt werden und ist ggf. schadens­ersatz­pflichtig. Für Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Wildhandel gelten unterschiedliche Vorgaben.

Nach oben scrollen