Regionales und Aktuelles

Jagdrecht;
Hinweise zur Änderung der §§ 11a, 18 und 19 AVBayJG (Jagdlicher Einsatz von Nachtsichttechnik auf Haarraubwild, Schwarzwild und Nutria sowie Aufnahme des Minks in das Jagdrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am heutigen 17. Mai 2024 tritt eine Änderung des § 11a AVBayJG in Kraft, die bayernweit jagdrechtlich den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria zulässt.

Gleichzeitig wird der Mink als jagdbare Art in § 18 Nr. 1 AVBayJG in das bayerische Jagdrecht aufgenommen. Es wird eine ganzjährige Jagdzeit in § 19 Abs. 1 Nr. 2 AVBayJG festgesetzt. Als Raubwild unterliegt der Mink ebenfalls der Regelung des § 11a AVBayJG.

Erfasst werden nach der aktuellen bayerischen Vollzugslage der waffenrechtlich zulässige jagdliche Einsatz von Nachtsichtvor- und -aufsatzgeräten sowie von Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. IR-Strahler, Taschenlampen mit Verbindung zur Jagdlangwaffe). Außerdem umfasst die

Regelung den Einsatz künstlicher Lichtquellen (z. B. Taschenlampen ohne Verbindung zur Jagdlangwaffe).

Die Vorschriften zum Verbot der Jagd zur Nachtzeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG i.V.m. Art. 29 Abs. 2 Nr. 3 BayJG) bleiben unberührt. Das bedeutet, dass Schwarzwild sowie Raubhaarwild auch während der Nachtzeit mit entsprechender Technik bejagt werden dürfen, nicht jedoch das Nutria, das nicht dem Raubwild unterfällt.

Die rechtlichen Änderungen hat das Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im beiliegenden Schreiben vom 15.05.2024, Az.: StMWi-98-9800/1/25, erläutert. Parallel dazu füge ich die Verordnung zur Änderung der AVBayJG bei.

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Bitte leiten Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder und Beschäftigen weiter.

@ Herrn Dr. Schinner: bitte informieren Sie insbesondere die Leiter der Hegegemeinschaften Kemnath 6 (Herr Manfred Veigl) und Kemnath 8 (Herr Ingo Ring), da mir hier keine E-Mail-Adressen vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Höcht

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Landratsamt Tirschenreuth

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Hinweise Ministerium

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9/2024

 

 

 

 

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